Rechtsprechung
VGH Bayern, 02.03.2011 - 20 ZB 10.3178 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Darlegung der Zulassungsgründe; Aufklärungspflicht; Starkverschmutzerzuschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 27.11.2003 - 23 B 03.1250
Erhebung einer Vorauszahlung für die Neuherstellung einer Wasserversorgungsanlage …
Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2011 - 20 ZB 10.3178
Weisen in der neuen Gesamteinrichtung die neuen Teile ein erhebliches Übergewicht auf, ist im Regelfall von einer neuen Einrichtung auszugehen (vgl. BayVGH 15.05.2007 GK 2003, Nr. 60; vom 27.11.2003 Az. 23 B 03.1250). - VGH Bayern, 08.07.1987 - 23 CS 87.00979
Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2011 - 20 ZB 10.3178
In der Rechtsprechung des Senats ist nämlich geklärt, dass die Erhebung eines Starkverschmutzerzuschlags zum Herstellungs- bzw. Verbesserungsbeitrag für eine kommunale Entwässerungsanlage eine abstrakt generelle Regelung voraussetzt, die nicht lediglich an die konkrete, gegenwärtige Nutzung eines Grundstücks anknüpfen darf (vgl. BayVGH vom 8.7.1987 BayVBl 1988, 272; BayVGH vom 15.05.2001 Az.: 23 B 00.1903 - juris). - VGH Bayern, 15.05.2001 - 23 B 00.1903
Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2011 - 20 ZB 10.3178
In der Rechtsprechung des Senats ist nämlich geklärt, dass die Erhebung eines Starkverschmutzerzuschlags zum Herstellungs- bzw. Verbesserungsbeitrag für eine kommunale Entwässerungsanlage eine abstrakt generelle Regelung voraussetzt, die nicht lediglich an die konkrete, gegenwärtige Nutzung eines Grundstücks anknüpfen darf (vgl. BayVGH vom 8.7.1987 BayVBl 1988, 272; BayVGH vom 15.05.2001 Az.: 23 B 00.1903 - juris).
- VG Aachen, 07.10.2016 - 7 K 1721/16
Schmutzwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag
vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2012 - OVG 9 A 7.10 -, juris Rn. 44; Beschluss vom 13.09.2011 - OVG 9 S 13.11 -, juris Rn. 14; BayVGH, Beschluss vom 02.03.2011 - 20 ZB 10.3178 -, juris Rn. 4; OVG MV, Urteil vom 20.10.2003 - 1 L 323/02 -, juris Rn. 54; OVG SH, Urteil vom 21.06.2000 - 2 L 9/99 -, juris Rn. 45; OVG Nds., Beschluss vom 19.07.1999 - 9 M 2622/99 -, juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 26.09.1996 - 2 S 3310/94 -, juris Rn. 67; VG Magdeburg, Beschluss vom 22.07.2013 - 9 B 150/13 -, juris Rn. 23; VG Köln, Beschluss vom 25.05.2011 - 14 L 19/11 -, juris Rn. 17; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 760 m.w.N. (Stand: März 2014). - VGH Bayern, 12.09.2011 - 14 ZB 11.747
Heirat konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis einer …
Zur Darlegung des Zulassungsgrundes des Divergenz muss der Antragsteller zum einen die Entscheidung des Gerichts, von der abgewichen sein soll, sowie einen in dieser Entscheidung enthaltenen entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz bezeichnen, und zum anderen gleichfalls einen entscheidungserheblichen, divergierenden abstrakten Rechtssatz aus der angefochtenen Entscheidung anführen bzw. - sofern ein solcher in der Entscheidung nicht ausdrücklich ausgesprochen wird - einen solchen herausarbeiten (vgl. z.B. BayVGH v. 2.3.2011, Az.: 20 ZB 10.3178; OVG Magdeburg v. 26.4.2010, LKV 2010 S. 520 [521]). - VGH Bayern, 13.02.2012 - 14 ZB 11.1734
Keine ernstlichen Zweifel
Zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz muss der Antragsteller zum einen die Entscheidung eines Divergenzgerichts, von der abgewichen sein soll, sowie einen in dieser Entscheidung enthaltenen entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz bezeichnen, und zum anderen gleichfalls einen entscheidungserheblichen, divergierenden abstrakten Rechtssatz aus der angefochtenen Entscheidung anführen bzw. - sofern ein solcher in der Entscheidung nicht ausdrücklich ausgesprochen wird - einen solchen herausarbeiten (vgl. z.B. BayVGH v. 2.3.2011 Az.: 20 ZB 10.3178; OVG Magdeburg v. 26.4.2010 LKV 2010, 520/521).